§ 1



Der Verein führt den Namen „FC Bayern Fanclub Schneider Power“ und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er den Zusatz „e.V.“
Der Verein hat seinen Sitz in Waldkirchen (Niederbayern).
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2



Der Fanclub hat das Ziel die Fans des FC Bayern München e.V. zu organisieren und den FC Bayern München auf nationaler und auch internationaler Ebene zu unterstützen.
Jedoch distanziert sich dieser Fanclub von jeglicher Gewalt.


 

§3



Mitglied des Fanclubs kann jede Person werden, die das 14. Lebensjahr vollendet hat.
Jedoch müssen die Mitglieder mehrheitlich darüber abstimmen.
Über eine eventuelle Sonderregelung für jüngere Antragsteller entscheidet die Vorstandschaft.
Außerdem ist eine Ehrenmitgliedschaft möglich.


 

§4



Die Mitgliedschaft eines Mitglieds endet: - mit dem Tod des Mitgliedes
durch freiwilligen Austritt
durch Ausschluss aus dem Verein
durch eine Streichung von der Mitgliederliste
Jedoch ist der Austritt aus dem Verein nur zum Ende eines Geschäftsjahres zulässig!
Er hat spätestens acht Wochen zuvor durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied aus der Vorstandschaft zu erfolgen.
Wird der Jahresbeitrag eines Mitglieds nicht ordnungsgemäß beglichen, so kann er auf Beschluss der Vorstandschaft aus dem Verein ausgeschlossen und von der Mitgliederliste gestrichen werden.
Des weiteren kann ein Mitglied ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise, z.B. gewalttätige Ausschreitungen, gegen die Interessen des Fanclub verstößt.
Allen dem Fanclub gehörenden Gegenstände und Unterlagen hat das ausscheidende Mitglied abzugeben.


 

§5



Von jedem Mitglied wird zum 01. Januar und zum 01. Juli eins jeden Geschäftsjahres der halbjährliche Beitrag von 20 € eingesammelt.
Auch auf Wunsch des Mitgliedes kann er per Lastschrift eingezogen werden.
Eine Aufnahmegebühr beim Eintritt in den Fanclub wird nicht erhoben.
Über Beitragsänderungen kann nur auf einer Mitgliederversammlung, bei der alle Mitglieder anwesend sind, mit einfacher Mehrheit entschieden werden.


 

§6



Die Vorstandschaft (§26 BGB) besteht aus dem ersten Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassier und einem stellvertretenen Kassier. Des weitern besteht die Vorstandschaft noch aus einem Beisitzer, der auch die Funktion des Schriftführers übernimmt.
Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch zwei Mitglieder der Vorstandschaft, darunter der erste Vorsitzende oder der Stellvertreter, vertreten.
Rechtsgeschäfte über 1000 € sind für den Verein nur verbindlich, wenn in einer Mitgliederversammlung alle Mitglieder die Zustimmung erteilt haben.
Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig und auch verantwortlich. Die Vorstandschaft wird in der Mitgliederversammlung auf eine Dauer von einem Jahr gewählt. Jedoch bleibt sie im Amt, bis eine Neuwahl der Vorstandschaft erfolg ist.
Vorstandsbeschlüsse werden allgemein auf Vorstandssitzungen getroffen, auf denen nur die Vorstandschaft anwesend ist. Jedoch können auch Mitglieder daran teilnehmen, wenn sie schriftlich eingeladen werden.



 

§7



Für die Kartenbestellungen des Fanclubs kann auch ganz allgemein eine Vertrauensperson gewählt werden, welche die Geschäfte des Fanclubs zuverlässig abwickelt. Er wird auf unbestimmte Zeit festgelegt.
Von der Vorstandschaft kann er jedoch abgewählt werden.
Kartenbestellungen sind im Beschlussbuch festzuhalten.


 

§8



Zugang zum Vereinseigenen Konto (Sparkasse Waldkirchen) haben der erste Vorstand und der Kassier.

 

§9



Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im laufenden Geschäftsjahr statt. Hierbei haben alle Mitglieder zu erscheinen.
Jede Mitgliederversammlung ist vom ersten Vorsitzenden, wenn dieser verhindert ist, von seinem Stellvertreter, schriftlich unter der Angabe einer Tagesordnung einzuberufen.


 

§10



Die Mitgliederversammlung wird vom ersten Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter geleitet.
Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht.
Jedoch ist zur Änderung der Satzung eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen nötig.
Zur Auflösung des Vereins benötigt man eine Mehrheit von vier Fünfteln.
Jegliche Art von Abstimmung muss immer schriftlich durchgeführt werden.
Die Mitgliederversammlung ist schon beschlussfähig, wenn mindestens zehn Fanclubmitglieder anwesend sind.


 

§11



Die Beschlüsse des Vorstandes bzw. der Mitgliederversammlung sind zu Beweiszwecken in ein Beschlussbuch einzutragen und vom jeweiligen Versammlungsleiter, dem ersten oder zweiten Vorsitzenden, zu unterzeichnen.
Hierbei sollten auch Ort, Zeit und das jeweilige Abstimmungsergebnis schriftlich festgehalten werden.


 

§12



Im Falle einer Auflösung des Vereins wird das noch vorhandene Geldvermögen gerecht unter den Mitgliedern aufgeteilt oder an eine gemeinnützige Einrichtung gespendet.

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